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Fahren eines Young- oder Oldtimers mit Sonderkennzeichen

 
Alter des
Fahrzeuges
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Das gilt seit dem 1.März 2007 auch für das rote 07er Kennzeichen.
Zustand Das Fahrzeug muss sich in einem originalen und erhaltenswerten Zustand befinden. Tuning ist maximal dann erlaubt, wenn diese zeitgenössich ist - das muss im Einzelfall geklärt werden.
Es muss von einem Sachverständigen ein Gutachten nach §21c StVZO zur Feststellung des Originalzustandes erstellt werden.
der Antrag Mit entsprechendem Gutachten (s.oben) wird ein Oldtimer genauso Zugelassen, wie jedes andere Auto auch. Das Vorgehen ist hier nicht klar geregelt und jede Zulassungsstelle hat teilweise andere Bedingungen. Das sollte im Vorfeld mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt geklärt werden. Mögliche Auflagen könnten z.B. sein: Mindestalter von 25, polizeiliches Führungszeugnis, Mitgliedschaft in einem Automobilclub, eine aktuelle/gültige Hauptuntersuchung und so weiter.
Steuer Pauschal 191€, unabhängig von Hubraum und Schadstoffeinstufung. Das ist gerade bei kleineren Motoren nicht immer die günstigste Alternative.
Versicherung Es gibt extra Versicherungen, die sich auf Young- und Oldtimer spezialisiert haben und für Liebhaberfahrzeuge besondere Konditionen einräumen. Dafür werden einem aber auch weitere Einschränkungen auferlegt. So wird bei den Versicherungen häufig wert auf einen guten Zustand gelegt, die jährliche Laufleistung ist begrenzt, mindestalter des Versicherungsnehmers, Ein "Alltagsauto" muss vorhanden sein, geschützter Abstellort usw. Dafür sind bei vielen Versicherungen aber z.B. auch Vandalismus und Transportschäden mit versichert. Genaues Informieren im Vorfeld ist also sehr ratsam!
Nutzung Die Beschränkungen ergeben sich nur durch die Versicherung. Hier wird in der Regel der Nachweiß eines alltags Autos gefordert und es gibt eine Kilometer Begrenzung.
Das Fahrzeug darf nicht gewerblich genutzt werden!
Die Nutzung ist stark eingeschränkt. Es sind nur Fahrten die für die Wartung und Reparatur notwendig sind, Überführungs- und Probefahrten sowie die Teilnahme an entsprechenden Old- und Youngtimer Veranstaltungen inkl. An- und Abreise erlaubt.
Umweltzone Eine Plakette für die Umweltzonen ist nicht erforderlich. Die Kennzeichen gestatten freie Fahrt!
Haupt-
untersuchung
Das Fahrzeug muss ganz normal alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung und ggf. zur Abgasuntersuchung vorgeführt werden. Das Fahrzeug braucht nicht mehr beim TÜV vorgeführt werden. Der Halter ist selber für den technischen Zustand verantwortlich.
nachträgliche
Veränderungen
Müssen genauso eingetragen werden, wie bei jedem anderen Auto auch. Natürlich droht damit auch der Verlust der Oldtimer-Zulassung. Die 07er Nummer ist zum Erhalt von automobilem Kulturgut eingeführt worden und nicht um Umbauten problemlos auf die Straße zu bringen! Änderungen müssen natürlich auch der Versicherung bekannt gemacht werden.


Verfasser des Artikel: Carsten B.
Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden und dienen nicht als rechtliche Grundlage.