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Golf 1 Cab Umbau auf 16V

Autor : TobiasBeitrag vom : 01.03.2006 - 03:46
Hallo,

baue grad meinen Einser auf 16V um und habe da ein paar Bedenken ... Hatte vorher nen 2H drin der Abgasnorm D3 hatte. Habe nun nen KR der ja ohne KAT ist. Habe gehört das ich das so nicht eingetragen bekomme, weil ich die Grundeinstufung beibehalten muss. Stimmt das ? Des weiteren wollte ich wissen ob ich ein Unbedenklichkeitsgutachten brauche, wenn ja woher bekomme ich das ? Für Hilfe wäre ich echt dankbar.

Mfg

Tobi
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Autor : Carsten BBeitrag vom : 01.03.2006 - 17:01
Hallo Tobias,

soweit ich weiß, darf man nach wie vor das Abgasverhalten eines Fahrzeuges nicht verschlechtern! Von daher ist das mit dem KR keine gute Idee. Ich hab auch schon mal von einem gehört, dass er seinen Kat drin lassen mußte, aber trotzdem für ohne Kat Steuern zahlen mußte - ist aber auch schon sehr lange her.
Das mit dem Unbedenklichkeitsgutachten ist nicht unbedingt nötig, wenn du einen TÜV-Prüfer hast, der sich mit dem Zhema schon beschäftigt hat. Ansonsten wäre es ratsam den Umbau schon mal im Vorfeld abzukären, auch in Hinsicht auf die Abgaseinstufung - das wäre denk ich noch das größte Problem. Der Leistungszuwachs würde sich ja noch in Grenzen halten.

Gruß Carsten
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Autor : TobiasBeitrag vom : 04.03.2006 - 21:04
Moin,

erstmal danke für die antwort !! Wie kann ich den nun aber die d3 Norm bei diesem Motor bekommen ? Ein kat wird da ja wohl nicht ausreichen oder ? Zumal darunter ja die Leistung leiden wird oder ?

Mfg

Tobi
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Autor : Carsten BBeitrag vom : 05.03.2006 - 19:56
Hallo Tobias!

Bei dem KR ist mir nicht bekannt, dass sich der auf D3 aufrüsten läßt - ich kenne nur Umrüstsätze auf Euro 1.
Das der PL 10 PS weniger hat als der KR liegt nicht nur am Kat, die Motoren unterscheiden sich bei genauer Betrachtung in einigen Punkten. Ansonsten hast Du schon recht, ein nachgerüsteter Kat wird schon etwas Leistung kosten.
Der KR hat eine rein mechanische Einspritzung (K-Jetronic), um eine geregelte Abgasreinigung zu haben muß da etwas Elektronik nachgerüstet werden, um in Abhängig von der Lamda-Sonde die Spritmenge regeln zu können. Dafür hat der PL am Mengenteiler einen elektronischen Drucksteller (KE-Jetronic).
Wenn man es jetzt ganz genau nimmt, dann reicht es nicht einmal, dass Du den Motor auf D3 aufrüstest. Da sich das Abgasgutachten, dass dem Umrüstsatz bestätigt, dass die Abgasnorm D3 eingehalten wird immer auf den Golf II bezieht, ist es für Dein Cabrio ungültig. Da sehen aber manche Prüfer etwas großzügig drüber hinweg.
Wie gesagt, bevor Du weitermachst würde ich mich erstmal um die Eintragung kümmern. SLS hat einen sehr guten Prüfer, aber in deinem Fall wird das echt schwierig.

Gruß Carsten
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Autor : MischlBeitrag vom : 24.04.2006 - 13:12
Servus.

Bei uns im Forum (www.golfcabrio.de) haben das einige gemacht.
Such dort mal nach user "wildcab". Er sollte dazu fundiert Auskunft geben können.

Auf diesen Beitrag antwortenhttp://www.golfcabrio.de

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